The Khepri is back…

Selbstständig Leben - Der Weg zur finanziellen Unabhängigkeit

Wer mit einer Webseite oder einem Blog sich ein kleines Nebeneinkommen generieren möchte sollte sich während der Planungsphase als erstes über die rechtlichen Hintergründe und Pflichten eines Webseitenbetreibers erkundigen, um eventuellen Abmahnungen seitens der kundenlosen Anwaltschaft von Grund auf entgegenzuwirken und somit den Erfolg des Webseiten Projektes nicht schon in der Startphase den Gar auszumachen.

Der wohl wichtigste Teil ist das Impressum, in welchem der Webseitenbetreiber, bzw. die für die Inhalte des Projektes verantwortliche Person mit einigen Kontaktdaten zu nennen ist. Die Impressumspflicht von webseiten ist ein oft diskutiertes Thema, da in diesem Bereich bis dato einige Rechtssprechungen, welche als Präzedenzfälle zu werten wären, nicht erfolgten und die Richter oftmals aufgrund mangelnder Medienkompetenz Prozesse in Bezug auf dieses Thema langwierig verschieben und somit einen imensen handlungsspielraum im rechtsfreien Raum ermöglichen. Daher ist die im Grunde die Erstellung eines 100 prozentig juristisch gesehenenen wasserdichten Impressums kaum möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit sich an der Masse der Projekte zu orientieren, um einer eventuellen anwaltlichen Abmahnung entgegenzuwirken.

Ob das betreffende Projekt unter die Impressumspflicht fällt muss seitens des Projektbetreibers eigenständig geprüft werden, wobei ein Impressum in jedem Fall auf der Projektwebsite zu finden sein sollte. Doch welche Informationen müssen im Impressum dem Besucher zur Verfügung gestellt werden und welche Art der Information ist aus juristischer Sicht irrelevant für das Impressum? Eine äußerst informative Quelle findest du auf der Website linksandlaw.info, welche Dir die eine oder andere Frage beantworten sollte.

Auf jedenfall ist es Ratsam, nicht gegen die Impressumspflicht beim Betreiben einer Website zu verstoßen, da schnell Bußgelder in Höhe von mehrern tausend Euro von richterlicher Seite ausgesprochen werden können und somit eine starke Einschränkung in der Finanzierung des Projektes die Folge sein können.

Wenn Du datenschutzrechtliche Bedenken bei der Zurverfügungstellung deiner Kontaktdaten haben solltest, und dein Projekt rein informativer Natur ist steht beispielsweise eine Darstellung deiner persönlichen Daten in “Bildform” nichts im Wege ( Ich gebe hier keinerlei juristische Garantie für eventuelle Rechtsstreitigkeiten), solang du dies mit dem Schutz deiner Persönlichkeitsrechte und der Verhinderung des Missbrauchs deiner Daten begründest und somit Dich vor einer Datenerhebung durch beispielsweise elektronische Programme schützt und somit deine Perönlichkeitsrechte nach dem GG der Bundesrepublik Deutschland wahren möchtest.

Bei der Suche nach weiteren Informationen zur Impressumspflicht steht dir Google gern zur Verfügung!

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